Staatliches
Schulamt
Frankfurt
(Oder)
Sonnenallee
63
15236
Frankfurt (Oder)
27.01.2005
Antrag auf Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit immer
noch unbeantworteten Anfragen und fehlender Aufklärung über den Ablauf des
Ü7-Verfahrens im Westteil des Landkreises Oder-Spree im Winter/Frühjahr 2004
stellen wir hiermit den Antrag auf Akteneinsicht.
Wir beantragen die Einsicht in alle Akten (im
Sinne des Begriffs nach §3 AIG) zum Ü7-Verfahren für das Schuljahr 2004/05
bzw. in Akten, die für dieses Ü7-Verfahren relevant sein könnten.
Wir beantragen die Einsicht in die Akten, die mit
der Nichteinrichtung der siebten Klassen in Neu Zittau auch nach Abschluss des
Ü7-Verfahrens in Verbindung stehen bzw. beteiligte Schülerinnen, Schüler und
deren Eltern betreffen.
Wir stellen diesen Antrag als Eltern- bzw. Bürgerinitiative
und verweisen auf §5 Abs.2 Nr. 3 AIG. Aus der teils öffentlich geführten
Diskussion sind Ihnen sicherlich unsere verschiedenen Fragen zum Ablauf des
Ü7-Verfahrens und zu den Grundlagen der strittigen Entscheidungen Ihrer
Behörde, der Neu Zittauer Schule bzw. des MBJS bekannt.
Uns ist beispielsweise immer noch unklar, weshalb
es für die Neu Zittauer Schule keine Zweitwünsche im Ü7-Verfahren gab.
Da sich uns vorliegende Aussagen des MBJS und Aussagen
Ihrer Behörde zu bestimmten Sachverhalten eindeutig widersprechen, bringen uns
„Auskunftserteilungen“ (beispielsweise im Sinne §6 (2) Satz 2) nicht mehr weiter.
Bitte teilen Sie uns 2 bis 3 Terminvorschläge (
vorzugsweise 09.-11.02. oder Folgewoche)
für eine ganztägige Akteneinsicht mit.
Sollten in diesem Schreiben noch Angaben zur
hinreichenden Bestimmung unseres Antrags zur Akteneinsicht fehlen, so bitten
wir hiermit um Ihre Unterstützung und Beratung im Sinne des §6 (1) Satz 5 AIG.
Wir beabsichtigen, mit 3 oder 4 Mitgliedern
unserer Initiative diese Akteneinsicht durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deutsch als Sprecherin der
Elterninitiative