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Plakatideen und Ideen für Flyer


Liebe Eltern, hallo Schülerinnen und Schüler, liebe Mitstreiter,

der Kreativität der Werbung für den "Elternprotest" sind keine Grenzen gesetzt (wenn man von den gesetzlichen Rahmen absieht - wir treten ja gerade auch für die Einhaltung des Schulgesetzes ein!): Links im Internet (vielleicht mit nebenstehender Grafik?), Verwendung persönlicher Mailinglisten oder andere Arten der Adressenweitergabe, Eintrag in Gästebücher und und und.      

Einfache Werbeträger, die nur die Internetadresse "www.elternprotest-brandenburg.de" verwenden, machen sofort das Anliegen deutlich und auf die Website neugierig. Dazu vielleicht auch leere Plaketpappen jetzt im Wahlkampf noch ausnutzen. A4 oder besser A3-Plakate können schnell mit Powerpoint hergestellt werden (ein Beispiel folgt in den nächsten Wochen), als Notbehelf kann auch obenstehende Grafik heruntergeladen werden und mit der WindowsXP Bild- und Faxanzeige schnell im A4-Format gedruckt werden (bei älteren Betriebssystemen gegebenenfalls etwas umständlicher).      

Mehr Informationen enthält nebenstehendes Flugblatt, das im jpg-Format nur 57 kB umfasst (die Word-Datei ist 106 kB groß und kann nachfolgend "heruntergeladen" werden
( Flugblatt als Word-Dokument)).      

Da es ein Material ist, das aus der Mitte des Landeselternrates kommt, kann auch eine Bestimmung der "Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb)" zur Anwendung kommen. Ich habe dazu nachfolgenden Musterbrief bereits an Schulleiter geschickt.

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
     
ich bitte um Aushang der beiliegenden Information an der schulischen Anschlagtafel nach Nummer 18 der VV-Schulbetrieb.
     
Nach Nummer 18 (2) der VV-Schulbetrieb sind an allen Schulen Anschlagtafeln anzubringen, an der ... auch folgende Aushänge gestattet sind:
     
a) Bekanntmachungen der Mitwirkungsgremien der Schule sowie der Mitwirkungsgremien auf Kreis- und Landesebene im Rahmen ihrer Aufgaben.
     
Eine Genehmigung der Schulleitung ist nach Nummer 18 für a) nicht erforderlich.
     
Zu den Aufgaben des Landesrats der Eltern gehört die Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern (vgl. BbgSchulG §138 (2)).
     
Die beiliegende Information wurde im Landeselternrat am 28.08.2004 vorgestellt, ihren Inhalten wurde nicht widersprochen.
     
Mit freundlichen Grüßen
     
Bernd Stiller


Danke für's Mitmachen!
 

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